Fachliche Einordnung & Abgrenzung

Einordnung als präventive Schutzmaßnahme

Ko Stop ist eine niedrigschwellige, freiwillig nutzbare Präventionsmaßnahme zum Schutz vor dem unbefugten Zugriff auf offene Getränke im öffentlichen Raum. Die Maßnahme dient der physischen Erschwerung des Zugangs zu Getränken und wirkt gleichzeitig als sichtbares Sensibilisierungs- und Awareness-Element.

Der Einsatz erfolgt ergänzend zu bestehenden Präventions-, Sicherheits- und Awareness-Konzepten, insbesondere im Hochschul-, Veranstaltungs- und kommunalen Kontext.

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Präventionsfachliche Zuordnung

Ko Stop ist der Verhältnisprävention zuzuordnen. Die Maßnahme verändert Rahmenbedingungen in relevanten Lebenswelten, ohne normierend oder sanktionierend in individuelles Verhalten einzugreifen. Ergänzend unterstützt Ko Stop verhaltenspräventive Ansätze, indem es selbstbestimmtes Schutzverhalten erleichtert, ohne eine Verpflichtung zur Nutzung zu erzeugen.

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Abgrenzung zu Programmen, Kampagnen und Zertifizierungen Ko Stop ist kein Präventionsprogramm, keine Kampagne und kein Schulungs- oder Aufklärungsformat. Es handelt sich um ein ergänzendes Schutzinstrument, das bestehende Maßnahmen nicht ersetzt, sondern praktisch ergänzt. Ko Stop ist:

• Keine anerkannte oder zertifizierte Maßnahme

• Kein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument

• Kein medizinisches oder therapeutisches Produkt. Eine formale Zertifizierung oder staatliche Anerkennung ist für die Einordnung als präventive Schutzmaßnahme nicht vorgesehen.

Abgrenzung zur Förderung nach § 20 / § 20a SGB V Eine direkte Förderung nach § 20 oder § 20a SGB V ist derzeit nicht vorgesehen, da bestehende Förderstrukturen vorrangig auf Programme, oder strukturelle Maßnahmen sind.

Die fehlende Förderfähigkeit stellt keine fachliche Negativbewertung der Maßnahme dar, sondern ist förderlogisch begründet.

Ko Stop kann unabhängig davon als ergänzende Maßnahme im Rahmen bestehender Präventions-, Gleichstellungs- oder Sicherheitskonzepte eingesetzt werden. 

Rechtlicher Hinweis Hinweis:

Ko Stop ist eine präventive Schutzmaßnahme. Sie ersetzt keine medizinische, therapeutische oder polizeiliche Intervention und stellt keine behördliche Anerkennung, Zertifizierung oder Förderzusage dar.