FAQ für Verwaltung & Hochschulen

Häufige Fragen zur Einordnung, Umsetzung und Nutzung von Ko Stop

Ist Ko Stop eine behördlich anerkannte oder zertifizierte Maßnahme?

Nein. Ko Stop ist keine behördlich anerkannte oder zertifizierte Maßnahme im formalen Sinne. Es handelt sich um eine ergänzende, niedrigschwellige Präventionsmaßnahme, die unabhängig von formalen Anerkennungsverfahren eingesetzt werden kann.

Ist Ko Stop förderfähig nach § 20 oder § 20a SGB V? Eine direkte Förderung nach § 20 oder § 20a SGB V ist derzeit nicht vorgesehen, da diese Förderbereiche vorrangig auf Programme, Kurse oder strukturelle Maßnahmen sind. Die fehlende Förderfähigkeit ist förderlogisch begründet und stellt keine fachliche Negativbewertung der Maßnahme dar.

Handelt es sich bei Ko Stop um ein Präventionsprogramm?

Nein. Ko Stop ist kein Präventionsprogramm, keine Kampagne und kein Schulungsformat. Die Maßnahme ergänzt bestehende Präventions-, Awareness- und Sicherheitskonzepte durch eine praktisch nutzbare Schutzoption.

In welchen Kontexten kann Ko Stop eingesetzt werden? Ko Stop ist insbesondere geeignet für:

• Hochschulen und Studierendenkontexte 

• Kommunale Veranstaltungen und öffentliche Räume

• Gleichstellungs- und Awareness-Konzepte

• Veranstaltungs- und Nachtkontexte

Der konkrete Einsatz richtet sich nach Anlass, Zielgruppe und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Ist die Nutzung bestätigt?

Nein. Die Nutzung von Ko Stop ist freiwillig und nicht verpflichtend.

Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung und keine Verhaltensnormierung.

Ersetzt Ko Stop bestehende Präventions- oder Sicherheitsmaßnahmen?

Nein. Ko Stop ersetzt keine bestehenden Maßnahmen, sondern ergänzt diese. Die Maßnahme stellt kein medizinisches, therapeutisches oder polizeiliches Instrument dar.

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Welche organisatorischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Der organisatorische Aufwand ist gering:

• Keine Schulungen erforderlich

• Keine technischen Voraussetzungen

• keine personenbezogene Datenerhebung

Die Maßnahme kann flexibel und anlassbezogen eingesetzt werden.

Wie wird Ko Stop finanziell finanziert?

Die Finanzierung erfolgt je nach Einrichtung über bestehende Budgets, z. B.: • Präventions- oder Gleichstellungsbudgets

• Sicherheits- oder Veranstaltungsbudgets

• projektbezogene Mittel oder Kooperationen Eine Verpflichtung zur dauerhaften Finanzierung besteht nicht.

Übernimmt Ko Stop die Beantragung von Fördermitteln?

Nein. Ko Stop stellt keine Förderanträge. Auf Wunsch unterstützen wir jedoch inhaltlich, z. B. durch Textbausteine ​​oder sachliche Projektbeschreibungen für interne Abstimmungen.

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Gibt es Erfahrungswerte aus der Praxis?

Ko Stop wird im Rahmen kommunaler, hochschulischer und organisatorischer Präventionsarbeit eingesetzt. Art und Umfang des Einsatzes variieren je nach Einrichtung und Anlass.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für fachliche oder organisatorische Rückfragen steht ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne stellen wir ergänzende Unterlagen für die interne Prüfung bereit.