Finanzierung & Förderlogik

Einordnung der Maßnahme im Finanzierungs- und Förderkontext

Ko Stop ist eine ergänzende, niedrigschwellige Präventionsmaßnahme, die unabhängig von formalen Förderprogrammen eingesetzt werden kann. Die Umsetzung erfolgt in der Praxis häufig im Rahmen bestehender Budgets für Prävention, Gleichstellung, Sicherheit oder Awareness.

Typische Finanzierungswege in der Praxis Die Finanzierung von Ko Stop erfolgt je nach Einrichtung, Anlass und Zuständigkeit über unterschiedliche Wege, unter anderem:

• hochschulinterne Präventions-, Gleichstellungs- oder Gesundheitsbudgets

• Mittel aus Sicherheits-, Awareness- oder Veranstaltungsbudgets

• Projektmittel im Rahmen von Präventions- oder Sensibilisierungsmaßnahmen

• Kooperationen zwischen Hochschulen, Kommunen und weiteren Akteuren

• Drittmittel oder projektbezogene Unterstützung (z. B. Stiftungen) Die Auswahl des Finanzierungswegs orientiert sich an den jeweiligen organisatorischen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Einordnung zur Förderung nach § 20 / § 20a SGB V Eine direkte Förderung nach § 20 oder § 20a SGB V ist derzeit nicht vorgesehen, da diese Förderbereiche vorrangig auf Programme, Kurse oder strukturelle Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausgerichtet sind. Die fehlende Förderfähigkeit ist förderlogisch begründet und stellt keine fachliche oder inhaltliche Bewertung der Maßnahme dar.

Ko Stop kann unabhängig von diesen Förderstrukturen als ergänzende Maßnahme in bestehende Präventions- oder Awareness-Konzepte eingesetzt werden.

Abgrenzung zu Sponsoring und Pflichtfinanzierung Ko Stop ist kein begründendes Angebot und erfordert kein Sponsoring.

Die Entscheidung über Einsatz, Umfang und Finanzierung liegt vollständig bei der jeweiligen Einrichtung. Die Maßnahme kann projektbezogen, anlassbezogen oder dauerhaft eingesetzt werden, ohne eine langfristige finanzielle Bindung einzugehen.

Unterstützung bei interner Abstimmung

Auf der Seite unserer Verwaltungen und Hochschulen stehen sachliche Informationen und Textbausteine zur Verfügung, die bei der internen Prüfung, Projektbeschreibung oder Weiterleitung an zuständige Wunschstellen unterstützen. Dies umfasst unter anderem:

• Fachliche Regelung der Maßnahme 

• Beschreibung typischer Einsatzszenarien

• neutrale Darstellung von Umsetzungsoptionen 

Hinweis Hinweis:

Ko Stop ist keine förderfähige Maßnahme im Sinne eines anerkannten Präventionsprogramms nach § 20 oder § 20a SGB V.  Die Nutzung erfolgt unabhängig von Förderzusagen und ohne Anspruch auf staatliche Finanzierung.