KO STOP ist eine niedrigschwellige, freiwillig nutzbare Präventionsmaßnahme zum Schutz vor dem unbefugten Zugriff auf offene Getränke im öffentlichen Raum. Die Maßnahme ergänzt bestehende Präventions-, Sicherheits- und Awareness-Konzepte.
Kontakt aufnehmenKO STOP erschwert den Zugriff auf offene Getränke und unterstützt sichtbare Prävention im Veranstaltungs-, Hochschul- und kommunalen Kontext.
Die Maßnahme wirkt zugleich als Sensibilisierungs- und Awareness-Element und macht Getränkesicherheit sichtbar.
KO STOP ergänzt bestehende Konzepte, ohne diese zu ersetzen oder eine Verpflichtung zur Nutzung zu erzeugen.
KO STOP ist ein ergänzendes Schutzinstrument und unterstützt Präventionsansätze, ohne bestehende Programme oder Maßnahmen zu ersetzen.
KO STOP ist der Verhältnisprävention zuzuordnen, da die Maßnahme Rahmenbedingungen verändert, ohne normierend in individuelles Verhalten einzugreifen.
Ergänzend erleichtert KO STOP selbstbestimmtes Schutzverhalten, ohne eine Verpflichtung zur Nutzung zu erzeugen.
KO STOP ist kein Präventionsprogramm, keine Kampagne und kein Schulungs- oder Aufklärungsformat, sondern ein ergänzendes Schutzinstrument.
Eine direkte Förderung nach § 20 / § 20a SGB V ist derzeit nicht vorgesehen. Dies stellt keine fachliche Negativbewertung der Maßnahme dar.
KO STOP ist eine präventive Schutzmaßnahme. Sie ersetzt keine medizinische, therapeutische oder polizeiliche Intervention und stellt keine behördliche Anerkennung, Zertifizierung oder Förderzusage dar.
Eine formale Zertifizierung oder staatliche Anerkennung ist für die Einordnung als präventive Schutzmaßnahme nicht vorgesehen.