Hier finden Sie Antworten zur Einordnung, Umsetzung und Nutzung von KO STOP. Die Übersicht unterstützt Verwaltungen, Hochschulen und Organisationen bei der fachlichen und organisatorischen Orientierung.
Kontakt aufnehmenKO STOP ist eine ergänzende Präventionsmaßnahme. Die folgenden Punkte beantworten häufige Fragen zur Einordnung, Förderfähigkeit und praktischen Nutzung.
Nein. KO STOP ist keine behördlich anerkannte oder zertifizierte Maßnahme, sondern eine ergänzende und niedrigschwellige Präventionsmaßnahme.
Eine direkte Förderung ist derzeit nicht vorgesehen. Dies ist förderlogisch begründet und stellt keine fachliche Negativbewertung dar.
Nein. KO STOP ist kein Präventionsprogramm, keine Kampagne und kein Schulungsformat, sondern ergänzt bestehende Konzepte.
Besonders geeignet ist der Einsatz in Hochschulen, kommunalen Veranstaltungen, öffentlichen Räumen sowie Awareness- und Nachtkontexten.
Nein. Die Nutzung erfolgt freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung und keine Verhaltensnormierung.
Nein. KO STOP ergänzt bestehende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen durch eine zusätzliche Schutzoption.
Der organisatorische Aufwand ist gering. Es sind keine Schulungen, technischen Voraussetzungen oder Datenerhebungen erforderlich.
Die Finanzierung erfolgt je nach Einrichtung über bestehende Budgets, beispielsweise aus Präventions-, Awareness- oder Veranstaltungsbereichen.
KO STOP stellt keine Förderanträge. Auf Wunsch unterstützen wir jedoch mit sachlichen Projektbeschreibungen oder Textbausteinen für interne Abstimmungen.
Die Maßnahme wird im Rahmen kommunaler, hochschulischer und organisatorischer Präventionsarbeit eingesetzt. Art und Umfang des Einsatzes können variieren.