Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu KO STOP Einordnung, Nutzung & Umsetzung

Hier finden Sie Antworten zur Einordnung, Umsetzung und Nutzung von KO STOP. Die Übersicht unterstützt Verwaltungen, Hochschulen und Organisationen bei der fachlichen und organisatorischen Orientierung.

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Antworten auf zentrale Fragen

KO STOP ist eine ergänzende Präventionsmaßnahme. Die folgenden Punkte beantworten häufige Fragen zur Einordnung, Förderfähigkeit und praktischen Nutzung.

01

Ist KO STOP behördlich anerkannt oder zertifiziert?

Nein. KO STOP ist keine behördlich anerkannte oder zertifizierte Maßnahme, sondern eine ergänzende und niedrigschwellige Präventionsmaßnahme.

02

Ist KO STOP nach § 20 oder § 20a SGB V förderfähig?

Eine direkte Förderung ist derzeit nicht vorgesehen. Dies ist förderlogisch begründet und stellt keine fachliche Negativbewertung dar.

03

Handelt es sich um ein Präventionsprogramm?

Nein. KO STOP ist kein Präventionsprogramm, keine Kampagne und kein Schulungsformat, sondern ergänzt bestehende Konzepte.

04

In welchen Kontexten kann KO STOP eingesetzt werden?

Besonders geeignet ist der Einsatz in Hochschulen, kommunalen Veranstaltungen, öffentlichen Räumen sowie Awareness- und Nachtkontexten.

05

Ist die Nutzung verpflichtend?

Nein. Die Nutzung erfolgt freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung und keine Verhaltensnormierung.

06

Ersetzt KO STOP andere Sicherheitsmaßnahmen?

Nein. KO STOP ergänzt bestehende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen durch eine zusätzliche Schutzoption.

07

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Der organisatorische Aufwand ist gering. Es sind keine Schulungen, technischen Voraussetzungen oder Datenerhebungen erforderlich.

08

Wie kann KO STOP finanziert werden?

Die Finanzierung erfolgt je nach Einrichtung über bestehende Budgets, beispielsweise aus Präventions-, Awareness- oder Veranstaltungsbereichen.

Weitere organisatorische Hinweise

KO STOP stellt keine Förderanträge. Auf Wunsch unterstützen wir jedoch mit sachlichen Projektbeschreibungen oder Textbausteinen für interne Abstimmungen.

Die Maßnahme wird im Rahmen kommunaler, hochschulischer und organisatorischer Präventionsarbeit eingesetzt. Art und Umfang des Einsatzes können variieren.

  • Keine Schulungen erforderlich
  • Keine technischen Voraussetzungen
  • Keine personenbezogene Datenerhebung
  • Flexibel und anlassbezogen einsetzbar
KO STOP ist als ergänzende, freiwillige und niedrigschwellige Präventionsmaßnahme einsetzbar und kann bestehende Awareness-, Sicherheits- und Gleichstellungskonzepte sinnvoll ergänzen.