KO STOP ist eine ergänzende, niedrigschwellige Präventionsmaßnahme, die unabhängig von formalen Förderprogrammen eingesetzt werden kann. In der Praxis erfolgt die Umsetzung häufig im Rahmen bestehender Budgets für Prävention, Gleichstellung, Sicherheit oder Awareness.
Die Finanzierung von KO STOP erfolgt je nach Einrichtung, Anlass und Zuständigkeit über unterschiedliche Wege. Typische Finanzierungsquellen können unter anderem sein:
Eine direkte Förderung nach § 20 oder § 20a SGB V ist derzeit nicht vorgesehen, da diese Förderbereiche vorrangig auf Programme, Kurse oder strukturelle Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausgerichtet sind.
Die fehlende Förderfähigkeit ist förderlogisch begründet und stellt keine fachliche oder inhaltliche Bewertung der Maßnahme dar. KO STOP kann unabhängig von diesen Förderstrukturen als ergänzende Maßnahme in bestehende Präventions- oder Awareness-Konzepte eingesetzt werden.
KO STOP ist kein verpflichtendes Angebot und erfordert kein Sponsoring. Die Entscheidung über Einsatz, Umfang und Finanzierung liegt vollständig bei der jeweiligen Einrichtung.
Die Maßnahme kann projektbezogen, anlassbezogen oder dauerhaft eingesetzt werden, ohne eine langfristige finanzielle Bindung einzugehen.
Für Verwaltungen, Hochschulen und Institutionen können sachliche Informationen und Textbausteine hilfreich sein, um die interne Prüfung, Projektbeschreibung oder Weiterleitung an zuständige Stellen zu unterstützen.
Hinweis: KO STOP ist keine förderfähige Maßnahme im Sinne eines anerkannten Präventionsprogramms nach § 20 oder § 20a SGB V. Die Nutzung erfolgt unabhängig von Förderzusagen und ohne Anspruch auf staatliche Finanzierung.