Vergabe & Beschaffung

Vergabe & Beschaffung für Verwaltungen

Informationen für Verwaltungen, Kommunen und Hochschulen. Diese Seite dient der vergabetechnischen und fachlichen Orientierung für öffentliche Auftraggeber und ersetzt keine individuelle Vergabeprüfung.

KO STOP ist ein standardisierter, physischer Präventionsartikel zur ergänzenden Gefahren- und Sensibilisierungsprävention im öffentlichen Raum.

Die nachfolgenden Informationen richten sich ausschließlich an Vergabe-, Beschaffungs- und Verwaltungsstellen und dienen der sachlichen sowie vergabetechnischen Orientierung. Die konkrete Beschaffung erfolgt stets nach den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorgaben der zuständigen Stelle.

Einordnung des Beschaffungsgegenstands

KO STOP ist als Sachmittel / Verbrauchsmaterial einzuordnen. Es handelt sich nicht um:

  • ein Präventionsprogramm
  • eine Kampagne
  • eine Schulungs- oder Dienstleistung
  • ein medizinisches oder therapeutisches Produkt

Der Einsatz erfolgt ergänzend zum Aufbau von Präventions-, Sicherheits-, Awareness- oder Gleichstellungskonzepten.

Mögliche Beschaffungsformen

Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Vergabe- und Haushaltsvorschriften. Je nach interner Regelung und Wertgrenze kommen unter anderem folgende Formen in Betracht:

  • Direktbeschaffung
  • Beschaffung nach Einholung von Vergleichsangeboten
  • unverbindliche Abrufvereinbarung bei wiederkehrendem Bedarf ohne Abnahmeverpflichtung

Die Entscheidung über Art und Durchführung des Verfahrens liegt ausschließlich bei der jeweiligen Vergabestelle.

Typische Einsatzkontexte

  • kommunale Veranstaltungen und Stadtfeste
  • Hochschul- und Universitätsveranstaltungen
  • Erstsemester- und Einführungsveranstaltungen
  • Awareness-, Gleichstellungs- und Präventionsmaßnahmen
  • Veranstaltungen mit erhöhtem Publikumsaufkommen

Download – Vergabe & fachliche Einordnung

Zur weiteren Orientierung stellen wir ergänzende Dokumente zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Die vergaberechtliche Regelung, die Wahl des Verfahrens und die Durchführung der Beschaffung erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben der jeweiligen Kommune, Hochschule oder Institution. Die bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Rückfragen

Rückfragen zur fachlichen Einordnung oder zur vergabekonformen Beschaffung beantworten wir gerne unverbindlich.